Vielfalt – wie wenig ist viel?

Im Koalitionsvertrag steht geschrieben, dass eine Arbeitsstelle Vielfalt in der Justizbehörde eingerichtet werden sol. Sie soll dafür sorgen, dass ale Diskriminierungstatbestände nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) beachtet und sich nicht gegen die Betroffenen auswirken. Wie das klappen soll in der Metropole Hamburg, wenn es nur eine neu geschaffene Position geben soll (die Leitung) und ansonsten eine reine Umverteilung von Stellen aus verschiedenen Behörden statt findet (wie beabsichtigt) ist mir (und anderen) schleierhaft. Eine Kleine Anfrage an den Senat bringt vielleicht nähere Erkenntnisse.

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