Große Anfragen

Mindestens fünf Abgeordnete haben die Möglichkeit, zu politischen Fragen Große Anfragen an den Senat zu richten. Die Anfragen müssen schriftlich eingereicht werden. Sie werden unverzüglich dem Senat übermittelt und sind binnen vier Wochen von dort schriftlich zu beantworten. Fragen und Antworten werden als Drucksache veröffentlicht. Sie kommen auf die Tagesordnung einer Bürgerschaftssitzung und können zur Debatte angemeldet werden, so dass das Thema der Großen Anfrage ins Plenum vertieft wird. Die Parteien beschäftigen sich im Vorfeld mit dem Thema und beziehen öffentlich Position. Sie können an Ausschüsse überwiesen und dort weiter beraten werden. Zum Gegenstand einer Großen Anfrage können Anträge gestellt werden.