Gleich zwei Debatten behandelten in der letzten Bürgerschaftssitzung das Thema Glücksspiel. Ich habe den Schwerpunkt meiner Forderungen auf konkrete Hilfen gelegt – die aber natürlich auch Geld kosten. Wir wissen durch die SCHULBUS-Studie, dass überproportional junge Männer betroffen sind. Unter Jugendlichen sind Berufsschüler stark betroffen. Dazu kommt: Die Anlaufstellen, über die Hamburg verfügt, müssen im Wortsinne angelaufen werden. Ich finde, die Suchtberaterinnen und Suchtberater müssen aber auch vor Ort aufschlagen: in Schulen und ausbildende Betriebe gehen, um aufzuklären. Doch Grüne, CDU und auch die SDP verweigerten diesem Vorschlag ihre Stimmen – weil er ja „haushaltsrelevant“ sei. Die GAL fand das sogar „grob fahrlässig“.
Einen weiteren Antrag kündigte die CDU radikal mit „Kampfansage an die Glückspielsucht“ an. Tatsächlich entpuppte sich dieses Geschrei als laues Lüftchen, denn es handelt sich lediglich um einen Prüfauftrag, der an Lächerlichkeit kaum zu überbeiten ist: So will die CDU u.a. prüfen lassen, ob die Abgabe von kostenlosen Getränken in Spielhallen verboten werden kann, um es den Spielenden weniger komfortabel zu machen. Ich habe dieses Windei von Antrag in einem so genannten Fünf-Minuten-Beitrag entzaubert. Fiel mir auch nicht schwer bei dieser Steilvorlage. Bei Beiträge sind hier zu finden
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