Tierrechte stärken!

Tiere haben Rechte, aber niemand kann sie für sie einklagen. Und das, obwohl Tierschutz seit 2002 als Staatsziel im Grundgesetz steht.

Unser Antrag, ein Verbandsklagerecht in Hamburg für Tierschutzverbände zu verankern, löste Folgeanträge von SPD und GAL aus. Und so debattierten wir auf der Bürgerschaftssitzung über Tierschutz und Tierrechte – Kastrationen von Katzen, Zirkustieren, Wildtiere in Haushalten. Die gute Nachricht: Das Verbandsklagerecht kommt. Aber die SPD verweigert sich einer Prüfung, ob es auch möglich sein soll, Tierversuche zu verhindern. Sie will lediglich ein so genanntes Feststellungsklagerecht. Das ist nicht schlecht, aber mittlerweile nicht mehr ausreichend. Daher haben wir der SPD in diesem Punkt – unterstützt von der GAL – nicht zugestimmt.

Die konservativen Oppositionsparteien haben gezeigt, dass sie zweierlei Maß haben, wenn es ums Recht geht: Ihnen ist einklagbarer Tierschutz zu viel des Guten. Da mussten sie sich von mir allerdings nochmal die Zahl vor Augen führen lassen, über die wir reden, wenn es um Tierversuche geht: Es waren allein in 2009 über 130.000 Frösche, Mäuse, Ratten, Frettchen, Meerschweinchen und andere Arten, die für Forschungszwecke getötet wurden.

Der „Anwalt ohne Moral“, wie autonome TierrechtlerInnen den CDU-Bürgerschaftsabgeordneten Scheuerl nennen, und der Nerzfarmen und Tierversuchslabore außerhalbs Hamburgs rechtlich vertritt, nahm sich das Wort und ereiferte sich über die Zwangskastrationen von Katzen. Welche Männerängste da wohl hochgekommen sind?

Hier eine Meldung aus dem Hamburger Abendblatt, die über die Debatte berichtet.

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