Nichtraucherschutz: Das Eigentor der Wirte

Die Büchse der Pandora ist wieder offen. Hatten Schwarzgrün und Teile der SPD gehofft, dass mit dem Hamburger Nichtraucherschutzgesetz der Frieden in der Stadt hergestellt ist, irrten sie – schon damals. Es war absehbar, dass gegen dieses Gesetz geklagt werden würde. Der DEHOGA hatte seinen juristischen Feldzug gegen die Regelungen, die das Rauchen in gastronomischen Betrieben drastisch einschränken, bereits angekündigt. Nun hat es eine Wirtin geschafft, dass das Verwaltungsgericht die strittigen Punkte des Nichtraucherschutzgesetzes dem Bundesverfassungsgericht vorlegen wird. Es geht um die Gleichbehandlung, die – zu Recht beklagt – nicht eingehalten wird. Ab welcher Größe darf in einer Kneipe geraucht werden? Ab wann darf ein Raucherraum eingerichtet werden? Hier fühlten sich etliche Wirte und Wirtinnen benachteiligt, beklagten Umsatzrückgänge und sahen ihre berufliche Existenz bedroht.

Zur Wahrheit gehört: Die Umsätze in Kneipen gehen seit Jahren zurück. Man kann dies anhand der Statistiken, die die Brauereien regelmäßig veröffentlichen, nachvollziehen. Denn es wird immer weniger Bier getrunken. Oder anders gesagt: Die Eckkneipe ist ein gesellschaftliches Auslaufmodell. Der DEHOGA hat es zudem bis heute nicht geschafft, eine seriöse Statistik vorzulegen, die die Umsatzrückgänge aufgrund von Nichtraucherschutzgesetzen nachweist. Er stützt sich – wie auch viele seiner Mitglieder – auf nicht-repräsentative Umfragen und individuelle Einschätzungen.

Klar ist: Wenn in dem einen Etablissement geraucht werden darf und in dem anderen nicht, dann ergeben sich Konkurrenzen mit wirtschaftlichen Folgen. Deswegen hat DIE LINKE stets darauf hingewiesen, dass das Nichtraucherschutzgesetz wettbewerbsverzerrend ist. Frieden herrschte nach dem Erlass des Gesetzes in Hamburg trotzdem: Wo geschmökt wurde, hat niemanden groß interessiert, man arrangierte sich. Die Wirtin vom Trucker-Stopp hat den Frieden zu Nichte gemacht. Was nun kommen wird, ist höchstwahrscheinlich ein totales Rauchverbot für alle Gastronomie-Betriebe. Denn: Noch einmal wird es sich die Bürgerschaft nicht leisten können, ein nicht rechtssicheres Gesetz zu erlassen. Ein weiteres halbherziges Gesetz wird erneut den DEHOGA auf den Plan rufen, der mit seinen Freiheitskampagnen der FDP Stimmen zuschustert.

Hinzu kommt die Ansage von Europa: Der Schutz der Beschäftigten vor gesundheitlichen Gefahren muss grundsätzlich und ohne Ausnahme klar definiert werden. Dies bedeutet: Selbst Aushilfen in kleinen Kneipen dürfen dem Dampf der Kippen nicht ausgesetzt werden – auch nicht in einem extra abgeteilten Raucherraum einer Schankwirtschaft.

DIE LINKE will Rechtssicherheit und kein Hühott. Der Gesundheitsschutz von Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen hat höchste Priorität. Unterschiedlich werden bei uns die Gefährlichkeit und das Suchtpotenzial des Rauchens eingeschätzt und das Selbstbestimmungsrecht von Rauchenden. Darum geht es in dieser konkreten Situation aber nicht. DIE LINKE will niemandem das Rauchen verbieten. Das Rauchverbot wird für gastronomische Einrichtungen hingegen unvermeidlich kommen. Darauf kann und muss sich die Bevölkerung bereits jetzt einstellen.

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