Gebühren sind sichere Einnahmen. Sie können außerdem losgelöst vom Parlament durch die Regierung erhoben werden und ziehen den BürgerInnen das Geld aus der Tasche. Für manches hat man vielleicht Verständnis, aber wo die Grenzen der Abzocke überschritten werden, hört die Akzeptanz auf.
Ich bin auf einen relativ unbekannten Gebührenwahnsinn gestoßen und gehe der Sache nun nach: Auskünfte nach dem Informationsfreiheitsgesetz unterliegen nämlich auch einer Gebühr. Doch wie hoch die jeweils ist, bleibt den Menschen, die etwas von den Behörden wissen möchten, verborgen.
Weder in dem Bestätigungsschreiben, das Auskunftssuchende erhalten, steht die Gebührenhöhe drin, noch in dem mitgesendeten Merkblatt. In dem steht sogar die Frage ausformuliert: „Wie hoch sind die Gebühren?“ – Leider bleibt sie unbeantwortet. Wozu dann ein Merkblatt?
Ich bin vor allem auf ein Adjektiv (Wie-Wort!) aufmerksam geworden – das ich weder vorherschon einmal gehört, noch beim Erstkontakt verstanden verstanden habe: gebührenfreundlich.
Hoffentlich bringt die Anfrage, die ich gestellt habe, Klärung. Und vielleicht auch eine Änderung im Auskunftsverhalten der Behörden …
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