Sexarbeit: Legal – illegal? Bußgeldabzocke!

Seit Januar 2012 gilt in St. Georg ein Kontaktanbahnungsverbot: Freier müssen bis zu 5.000 Euro zahlen, wenn sie dabei angetroffen werden, mit einer Prostituierten über den Preis für eine sexuelle Dienstleistung zu verhandeln. Die Sexarbeiterinnen werden ebenso belangt. Es kommt zu absurden Situationen, weil auch Personen, die keinen käuflichen Sex suchen, bzw. anbieten, unter einschlägigen Verdacht geraten.

Jeder Mann und jede Frau kann zur/m potenziellen Täter_in werden. Der Sinn des Kontaktanbahnungsverbots wurde von Anfang in Frage gestellt. Erfahrungen haben gezeigt, dass es Prostitution nicht verhindert, sondern in die Verborgenheit treibt. Versteckte Prostitution ist jedoch risikoreich, weil Sexarbeiter_innen potenziell gewalttätigen Freiern hilfloser ausgeliefert sind. Auch für das Hilfesystem sind Schutz- und Ratsuchende schwerer zu erreichen.

Ich habe eine Anfrage an den Senat gerichtet, wie oft bereits Bußgelder verhängt wurden. Außerdem gibts hier ein kleines, aber feines Video zu sehen, das sich mit der Sexarbeit beschäftigt. Titel: Gleiche Rechte (in vielen verschiedenen Sprachen!)

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