Menschenrechte für Behinderte

Die zweite Anhörung des Sozialausschusses der Hamburgischen Bürgerschaft zur UN-Behindertenrechtskonvention war von juristischen Einschätzungen geprägt: Welche Rechte können individualrechtlich aus der Konvention abgeleitet werden? Müssen Gesetze geändert werden oder reichen Ausführungsbestimmungen, um die Inklusion behinderter Menschen zu verwirklichen? Welche Verpflichtungen entstehen den Betrieben – und welche Sanktionen wären denkbar, wenn die Konvention nicht umgesetzt wird? Müssen alle Heime abgeschafft werden?
Dies waren nur einige der Fragen, mit denen sich die JuristInnen und weiteren ExpertInnen beschäftigten. Die Mutter eines schwerstbehinderten Kindes schilderte ihre Probleme im Alltag und ihren Kampf mit Behörden und Krankenkassen, wenn sie Normalität für ihre Tochter verwirklichen will.
Mein Fazit: Es gibt nicht nur noch viel zu tun, es fehlt auch noch an einem gesellschaftlichen Sichtwechsel: Behinderte sind nicht nur zu integrieren, sondern selbstverständlich als Bestandteil dieser Gesellschaft anzusehen. Jede/r von uns muss dazu sein Denken und Handeln verändern. Aber wir werden als Linksfraktion in Hamburg die konkrete Umsetzung auch vom Senat einfordern und Vorschläge unterbreiten.

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