Hamburgs Klage gegen ZDF-Staatsvertrag: Parteipolitische Profilierung

Das Bundesland Rheinland-Pfalz unter Ministerpräsident Kurt Beck klagt vor dem Bundesverfassungsgericht gegen den ZDF-Staatsvertrag, um die Zahl der politischen Vertreterinnen und Vertreter im Verwaltungs- und Fernsehrat des Senders und damit den Einfluss des Staates zu verringern. Ursprünglich hatten die Grünen im Bundestag eine Klage erwogen, wofür aber ein Viertel aller Bundestagsabgeordneten hätten stimmen müssen. Die Linke unterstützte den Vorstoß. Es fehlten nur zwölf Stimmen, die von der SPD hätten kommen können. Kurt Beck, der zugleich Verwaltungsratschef des ZDF ist, klagt stattdessen lieber gegen sich selbst als einer derjenigen, die den Staatsvertrag unterschrieben haben und gegen den Staatsvertrag der Organisation, die er – neben dem Intendanten – anführt.
Jetzt hat die Freie und Hansestadt Hamburg ein und dieselbe Verfassungsklage eingereicht. „Bevollmächtigter ist wie bei der Klage aus Rheinland-Pfalz, Herr Prof. Dr. Karl-E. Hain, Professor für Öffentliches Recht und Medienrecht an der Universität zu Köln. Dass Hamburg dies mit einer eige-nen Klage unterstützt, spült lediglich Steuergelder ins Portmonee des Prozessführers – auch wenn es angeblich nur 1.000 Euro sein sollen.“
Hinzu kommt, dass der Senat zum wiederholten Mal schriftliche Dokumente verweigert, auf die sein Handeln fußt. Artus hatte das Senatsprotokoll angefordert, aus dem der Beschluss für die Klage her-vorgeht. Artus: „Diese Intransparenz ist nicht akzeptabel – vor allem vor dem Hintergrund, dass die SPD allein regiert. Sie müsste aus grundlegenden Erwägungen heraus selbst ein Interesse haben, ihre Arbeit transparenter zu gestalten.“ zur Presseerklärung zur Anfrage

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