Positiv diskriminiert

Darf ein Betrieb eine Stelle ausschreiben, die nur für eine Frau gedacht ist oder ist das in der heutigen Zeit schon eine Diskriminierung? Er darf.

Ich habe heute an einem Arbeitsgerichtsprozess teilgenommen, der genau das zum Thema hatte. Ein Mann hat geklagt, weil die Jugendhilfe- und Antisdiskrimierungsberatung basis & woge eine Stelle für ein Mädchenprojekt ausgeschrieben hatte. Die Position war für eine Sozialarbeiterin vorgesehen, die auch Erfahrungen mit traumatisierten Mädchen hat.

Ein Mann – der Kläger – fand das nicht und bewarb sich. Aber er wurde nicht einmal zu einem Einstellungsgespräch eingeladen. Daraufhin klagte er auf Schadensersatz. Bis zu drei Monatsgehälter wären nach dem AGG möglich gewesen, die er hätte erhalten können.

Die Richterin stellte umgehend klar, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Zum einen sei es durchaus zulässig, ungleich zu behandeln, wenn das sachlich gerechtfertigt ist. Zum anderen sei der Kläger auch fachlich nicht geeignet.
Der Kläger versuchte daraufhin, einen der beiden ehrenamtlichen Arbeitsrichter als befangen erklären zu lassen. Seine Unterstellung: Er würde sich mit der Beklagten abgesprochen haben, weil sie dem gleichen politischen Lager angehörten.

Die Richterin schenkte diesem Einwurf nur wenig Beachtung und wiederholte die Aussichtslosigkeit der Klage aufgrund der Sachlage und der Fakten. Er zog dann seinen Antrag zurück, damit war das Verfahren erledigt. Viel Lärm um nichts …
Mein Eindruck ist, dass der Kläger nicht ernsthaft beabsichtigt hatte, die Stelle zu erhalten. Wer derart unqualifiziert ist, kann sich auch mit dem Hinweis auf sein Geschlecht nicht retten. Es ging ihm offenbar nur ums Geld. Auch die Wortwahl des Klägers erweckte bei mir den Eindruck, dass er nicht wirklich diese Arbeit wollte. Geradezu grotesk ist die Vorstellung, dieser Typ würde wirklich eine Mädchen-Wohngruppe sozialpädagogisch 24 Stunden am Tag betreuen. Bei dem Gedanken sträuben sich bei mir nicht nur die Nackenhaare.

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