Schwangerschaftskonfliktberatung: Trickst der Senat?

Ist bei der Vergabe von Geldern für die Schwangerenkonfliktberatung alles mit rechten Dingen zu gegangen? 280.000 Euro wurden letztes Jahr auf die sechs Beratungsstellen in Hamburg verteilt – allerdings wurden die Einrichtungen mit sehr unterschiedlichen Beträgen bedacht. Das offenbart der Einzelplan 5 der Gesundheitsbehörde, der den geplanten Doppelhaushalt für die Jahre 2013 und 2014 abbildet.
So steigen die Zuwendung von 2011 auf 2013 für das Familienplanungszentrum (FPZ) um nur zehn Prozent, die größte und best besuchte Einrichtung, Pro Familia, muss sich sogar mit einer nur fünfprozentigen Erhöhung zufrieden geben. Für den Sozialdienst katholischer Frauen (SKF) Wartenau und für die Caritas steigen die Zunwendungen um je sieben Prozent. Der SKF Altona erhält 21 Prozent mehr und das Diakonische Werk darf sich über eine satte 33-prozentige Steigerung freuen!

Aber nicht nur das: In der ersten Lesung des Einzelplanes 5 am vergangenen Freitag weigerten sich die SenatsvertreterInnen, die Gründe für die unterschiedliche Behandlung zu benennen: Die Evaluation über die Beratungsqualität der Einrichtungen wird der Bürgerschaft weiterhin vorenthalten.

Es ist ein Zeichen höchster Intransparenz und ein Relikt schwarzgrüner Haushaltspraxis, die Vergabe der Mehrbedarfe nach den Schwangerenkonfliktgesetz nicht stichhaltig zu begründen. Damit sollte der SPD-Senat nun endgültig aufhören. Wir haben das Recht auf eine vernünftige Erklärung, warum so ungerecht die Gelder verteilt wurden. Oder will man eine Umverteilung weg von neutralen und hin zu kirchlichen Einrichtungen bei der Schwangerenkonfliktberatung erreichen? Dies war offenbar der Plan des schwarzgrünen Senats.

Wenn Hamburg auf eine solide und moderne Familienpolitik setzt, dann gehört auch die auskömmliche und sinnvolle Verteilung dieser Gelder dazu. Familien sowie Einzelpersonen, die sich mit dem Thema Schwangerschaft kritisch auseinandersetzen, müssen die besten Bedingungen erhalten, sich beraten zu lassen. Eine einseitige Verteilung zu Lasten etablierter und anerkannter Einrichtungen ist da kontraproduktiv. Ich fordere Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks auf, der Bürgerschaft die Evaluation endlich zu Verfügung zu stellen.

Siehe hierzu auch die Anfrage, die ich dazu eingereicht habe, meine Anfrage aus September 2011 und die Presseerklärung.

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