 „Heute ist ein großer Tag für die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland und solche, die noch auf die Welt kommen werden: Das Personenstandsgesetz verlangt nicht mehr, dass binnen weniger Tage nach der Geburt das Geschlecht des Kindes angegeben werden muss.
„Heute ist ein großer Tag für die Menschen in der Bundesrepublik Deutschland und solche, die noch auf die Welt kommen werden: Das Personenstandsgesetz verlangt nicht mehr, dass binnen weniger Tage nach der Geburt das Geschlecht des Kindes angegeben werden muss.
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Intersexualität: Es ist ein erster Schritt
Kategorie:Senioren / Tags:geschlechterblindheit, intersexualität, kersten artus, linksfraktion hamburg, lucie veith, untersexuelle
			Intersexualität – immer noch werden Babys unnötig operiert
In der Bundesrepublik Deutschland besteht bei der Geburt eines Kindes mit uneindeutigen körperlichen Geschlechtsmerkmalen (Intersex, Besonderheiten der Geschlechtsentwicklung/DSD) seit dem 1. Januar 2009 keine Frist mehr, bis wann das Geschlecht laut Personenstandsgesetz offiziell gemeldet werden muss (§ 7 PStV). Es kann unbeschränkt offen gelassen werden. Der Hamburger Senat hat sich in der Drucksache 19/3438 dieser Position angeschlossen. Trotzdem ist diese Möglichkeit in der Öffentlichkeit kaum bekannt. Weiterlesen
