Der Hamburger Fachanwalt für Arbeitsrecht, Klaus Müller-Knapp, legte in seinemStatement dar, wie diese Novellierung konkret aussehen kann: Es werden konkrete Anspruchsgrundlagen benötigt, effektive Durchsetzungsmöglichkeiten, Einwirkungsmöglichkeiten für Gewerkschaften und Antidiskriminierungsverbände und eine angemessen Sanktionierung. Die Ausschlussfristen von zwei Monaten seien viel zu kurz. Außerdem fehle eine Anspruchsgrundlage, um Entgeltgleichbehandlung durchzusetzen. Die Rolle der Beschwerdestelle müsse aufgewertet werden und die Antidiskriminierungsstelle des Bundes personell deutlich aufgestockt werden. Beide bräuchte mehr Auskunfts- und Ermittlungsbefugnisse. Das Verbandsklagerecht könne zudem erwirken, dass diskriminierende Handlungen unterlassen werden und ein Handlungsverbot durchgesetzt wird – gerade weil Betroffene eine große Hemmschwelle haben, zu klagen. Müller-Knapp plädierte für Bußgeldvorschriften, die auch eien Signalwirkung haben würden.
Frau Professorin Dr. Sybille Raasch von der Uni Hamburg und Sarah Lillemeier von der Hans Böckler Stiftung plädierten vor allem für ein Entgeltgleichheitsgesetz, wie es die SPD gerade auf Bundesebene eingebracht hat. Müller-Knapp äußerte sich skeptisch, ob die darin gestellten Forderungen durchsetzbar seien.
Hier ist das Wortprotokoll der Anhörung.
„Erwerbsunterbrechung, Niedriglohnsektor und die Berufswahl junger Frauen führten ebenfalls dazu, dass Frauen schlechter entlohnt werden.“
—
spätestens hier wird klar weshalb ihr nie die mehrheit bekommen werdet.
(gibt es eigentlich ein deutsches wort für „Gender Pay Gap“
—„geschlechtsbezahlungslücke“?!)
„“
Geschlechter-Lohnlücke